Zahlungspflicht bei nicht rechtzeitiger Terminabsage
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
wenn es Ihnen nicht möglich ist, bereits vereinbarte Termine einzuhalten, so ersuchen wir Sie in Ihrem eigenen Interesse um rechtzeitige Terminabsage (mindestens drei Werktage zuvor)! Die Absage bedarf ausnahmslos der Schriftform (mail an office@gemeinschaftspraxis-voecklabruck.at). Andernfalls sehen wir uns bei Vorliegen folgender Voraussetzungen gezwungen, Ihnen eine Honorarnote in Höhe von 100€ (fortgesetzter Entgeltanspruch analog § 1168 ABGB) zu stellen:
Sollte der Hinderungsgrund eine Erkrankung der zu untersuchenden Person sein, entfällt die Honorarnote, sofern eine ärztliche Bestätigung über die Erkrankung beigebracht wird.
Sie haben bei der online Terminbuchung die Möglichkeit verschiedene Terminarten zu wählen:
Entweder mit einem Termin oder mit 2 Terminen.
Bei der Auswahl mit 2 Terminen müssen Sie bitte auch 2 Termine auswählen und buchen.
Bitte zusätzlich folgende Angaben machen.
1. Name und Geburtsdatum des zu Untersuchenden.
2. Fragestellung.