Zahlungspflicht bei nicht rechtzeitiger Terminabsage
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
wenn es Ihnen nicht möglich ist, bereits vereinbarte Termine einzuhalten, so ersuchen wir Sie in Ihrem eigenen Interesse um rechtzeitige Terminabsage (mindestens drei Werktage zuvor)! Die Absage bedarf ausnahmslos der Schriftform (mail an office@gemeinschaftspraxis-voecklabruck.at). Andernfalls sehen wir uns bei Vorliegen folgender Voraussetzungen gezwungen, Ihnen eine Honorarnote in Höhe von 100€ (fortgesetzter Entgeltanspruch analog § 1168 ABGB) zu stellen:
Sollte der Hinderungsgrund eine Erkrankung der zu untersuchenden Person sein, entfällt die Honorarnote, sofern eine ärztliche Bestätigung über die Erkrankung beigebracht wird.
Falls Sie bei der online TERMINBUCHUNG keinen geeigneten Termin finden, kontaktieren Sie uns bitte über unterstehendes Anmeldeformular, wir werden einen passenden Termin für Sie finden.
ANMELDEFORMULAR