Seit dem 1. Jänner 2024 ist Klinisch-psychologische Behandlung nun Kassenleistung.  

 

Durch diese neue Regelung haben Versicherte ab sofort erstmals Anspruch darauf, Kosten für ihre klinisch-psychologische Behandlung von ihrer Sozialversicherung bezuschusst zu bekommen. Der Kostenzuschuss liegt aktuell je nach Sozialversicherung zwischen 33,70 € und 46 € pro Einzelsitzung. 

 

Für einen Kostenzuschuss müssen u.a. folgende Kriterien erfüllt sein: Infos 

 

Was ist und wie wirkt klinisch-psychologische Behandlung?

Klinisch-psychologische Behandlung ist eine auf wissenschaftlicher Forschung basierende professionelle Unterstützung bei der Bewältigung psychischer, sozialer und körperlicher Beeinträchtigungen und Erkrankungen. Die klinisch-psychologische Behandlung hat zum Ziel psychische Störungen bzw. Leidenszustände zu lindern oder zu beseitigen, sowie Menschen darin zu unterstützen, Belastungen und Krisen besser bewältigen zu können um die Lebensqualität zu steigern. Dazu kombinieren Klinische PsychologInnen eine Vielzahl von Behandlungsansätzen, die sich aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen als effektiv erwiesen haben und orientieren sich an erforschten Modellen und Methoden der Psychologie. Die Klinischen PsychologInnen setzen ihre Behandlung konkret an der jeweiligen Störung bzw. dem jeweiligen Problem an und stützen ihre Vorgangsweise auf sorgfältige diagnostische Untersuchungen und wissenschaftliche Theorien.