Zahlungspflicht bei nicht rechtzeitiger Terminabsage
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
wenn es Ihnen nicht möglich ist, bereits vereinbarte Termine einzuhalten, so ersuchen wir sie in ihrem eigenen Interesse um rechtzeitige Terminabsage (mindestens drei Werktage zuvor)! Die Absage bedarf ausnahmslos der Schriftform (mail an office@gemeinschaftspraxis-voecklabruck.at). Andernfalls sehen wir uns bei Vorliegen folgender Voraussetzungen gezwungen, Ihnen eine Honorarnote in Höhe von 50€ (fortgesetzter Entgeltanspruch analog § 1168 ABGB) zu stellen:
Sollte der Hinderungsgrund eine Erkrankung der zu untersuchenden Person sein, entfällt die Honorarnote, sofern eine ärztliche Bestätigung über die Erkrankung beigebracht wird.
Wir ersuchen Sie, vor der Terminvereinbarung folgendes Formular zu bearbeiten und an uns zu übersenden. Wir melden uns nach Einlangen der Daten innerhalb von drei Werktagen (Nummer +43699-11594865) zur Vereinbarung konkreter Termine.